Bereits lange bevor aus einstigem Staatenbund der heutige Bundesstaat wurde, diente der Tagsatzungssaal als Versammlungsort der alten Eidgenossenschaft. Damit war die Stadt Baden von 1421 bis 1712 tatsächlich so etwas wie die «heimliche Hauptstadt» der Schweiz.
Bis zur Glaubensspaltung berieten die Standesvertreter hier ihre Beschlüsse. Landvögte der selbständigen Staaten hatten den Eidgenossen hier ausserdem ihre Rechnungen vorzulegen. Gestritten wurde beispielsweise auch über Marktrechte oder die Verteilung der Beute aus den Burgunderkriegen.

Apropos «heimliche Hauptstadt»
Die Schweiz kennt de facto auch seit der Gründung des modernen Bundesstaates keine Hauptstadt de jure. 1848 wählten Nationalrat und Ständerat die Stadt Bern als Bundessitz. Die heikle Hauptstadtfrage endete hingegen in einem gutschweizerischen Kompromiss. So sollte Bern fortan zwar Bundesstadt aber nicht Hauptstadt genannt werden. Obwohl die Stadt heute durchaus regelmässig als Kapitale betitelt wird, ist die Schweiz im Grunde ein Land ohne Hauptstadt.
Ein Bundesgesetz, das den Status der Bundesstadt verankert gibt es im Übrigen auch nicht, und die geltende Bundesverfassung enthält ebenfalls keine Bestimmungen hierzu.